Green Pass in Italien: was bedeutet dies für Kreuzfahrten?

Nur noch mit Green Pass auf Ausflug? Seit dem 6. August 2021 gelten strengere Massnahmen in Italien.

Nur noch mit Green Pass auf Ausflug? Seit dem 6. August 2021 gelten strengere Massnahmen in Italien.

Seit dem 6. August 2021 gelten in Italien strengere Massnahmen im Kampf gegen das Corona Virus. Italien führte nämlich den sogenannten Green Pass ein, ein COVID Zertifikat, wie jenes in der Schweiz seit Juni 2021 gang und gäbe ist. Doch was bedeutet der Green Pass für Kreuzfahrtgäste und können wir weiterhin uneingeschränkt in Italien Urlaub machen?

Der Green Pass - das COVID-Zertifikat für Italien.

Der Green Pass ist eigentlich das COVID-Zertifikat, welches wir in der Schweiz seit knapp zwei Monaten kennen. Jeder erhält ihn per QR Code, wenn man einen der unterstehenden Punkte erfüllt hat: 

  • eine COVID-19-Impfung erhalten hat (in Italien wird diese sowohl bei der ersten Dosis als auch nach Abschluss des Impfzyklus ausgestellt)

  • in den letzten 48 Stunden negativ auf einen molekularen oder Antigen Schnelltest getestet ist

  • sich innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 erholt hat

Und was bedeutet dies für uns Schweizer und Schweizerinnen? Praktisch nichts, denn für die Einreise für Italien galt bereits vor Einführung des Green Pass das Vorweisen einer Impfung, Genesung oder eines Tests. Doch für den Alltag in Italien ändert sich so einiges. 

Alltägliche Dinge nur noch durch Vorweisen eines Green Pass möglich.

In Italien gilt somit ab dem 6. August 2021, dass wenn man eine der unterstehenden Aktivitäten ausüben möchte, das Vorweisen des Green Pass. In folgenden Fällen muss das Zertifikat vorgewiesen werden:

  • Verpflegungsdienstleistungen, die von einer Einrichtung zum Verzehr am Tisch in geschlossenen Räumen erbracht werden;

  • öffentliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Wettbewerbe;

  • Museen, andere Einrichtungen und Orte der Kultur und Ausstellungen;

  • Schwimmbäder, Schwimmzentren, Sporthallen, Mannschaftssportarten, Wellness-Zentren, einschließlich der Unterbringung in Innenräumen, beschränkt auf Indoor-Aktivitäten;

  • Feste und Messen, Tagungen und Kongresse;

  • Kurorte, Themen- und Vergnügungsparks;

  • Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren, die sich auf Indoor-Aktivitäten beschränken, ausgenommen Bildungszentren für Kinder, einschließlich Sommerzentren, und die damit verbundenen gastronomischen Aktivitäten;

  • Glücksspiele, Wetten, Bingo und Kasinoaktivitäten;

  • öffentliche Wettbewerbe

Was ändert sich für Kreuzfahrtgäste in Bezug auf Landausflüge?

Wenn man vollständig geimpft oder genesen ist, dann ändert sich an der Regelung kaum etwas. Denn das Schweizer COVID-Zertifikat ist innerhalb der EU anerkannt und kann als Green Pass in Italien genutzt werden. Dies geht aus der Website https://www.dgc.gov.it/web/ hervor. Für Landausflüge auf Kreuzfahrten hat man somit keine Probleme, denn grundsätzlich erfüllt man mit der vollständigen Impfung oder einer Genesung die Anforderungen. Das heisst: wenn man künftig auf Ausflug geht, ist das Vorweisen eines COVID-Zertifikats Pflicht, denn man besucht dann grundsätzlich öffentliche Einrichtungen wie Museen, Einrichtungen oder Orte der Kultur und Ausstellungen.

Ist man jedoch nicht geimpft und nicht genesen, dann besteht für Touristen (auch für Kreuzfahrtgäste) die Testpflicht. Ob man nun jedes Mal vor einem Ausflug als nicht-geimpfter und nicht-genesener einen Test absolvieren muss, ist unklar. Costa Kreuzfahrten schreibt auf deren Website: 

„Für Touren, die mit einem Green-Pass-Aufkleber gekennzeichnet sind, müssen Gäste ab 12 Jahren gemäß den neuen italienischen Vorschriften ein gültiges digitales Green Certificate besitzen. Diese Führungen umfassen beispielsweise den Zugang zu Restaurants oder anderen Innenräumen für den Verzehr bei Tisch, Museen oder Unterhaltungsveranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Wenn Sie keinen haben, können Sie ihn direkt an Bord kostenlos durch einen Covid-19-Test erwerben und problemlos an Ihren Ausflügen teilnehmen.

Wir garantieren Ihnen jedoch an jedem Reiseziel eine große Auswahl an Touren, die auch ohne Green Pass frei zugänglich sind.“

Es besteht bei Costa Kreuzfahrten somit für nicht-geimpfte und nicht-genesene die Möglichkeit, Ausflüge zu buchen, welche ohne Green Pass frei zugänglich sind. Alle anderen Ausflüge verlangen einen Green Pass und ob dann für nicht-geimpfte und nicht-genesene jeden Tag vor Ausflug ein Corona Test gemacht werden muss, ist nirgendwo erklärt. MSC Cruises hat sich zum Vorgehen in Bezug auf den Green Pass noch gar nicht geäußert (Stand 9. August 2021).

Bitte klärt aber in jedem Fall bei der jeweiligen Reederei ab, welche Voraussetzungen gelten. CruiseExperience übernimmt keine Haftung und Garantie in Bezug auf die Aktualität und Richtigkeit der Informationen. Weitere Informationen zum Green Pass und Teilnahmeanforderungen an Landausflügen, welche nur durch einen Green Pass möglich sind, erhält ihr jeweils bei der Reederei oder bei Eurem Reiseveranstalter.  

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